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Die neue Gebührenordnung

NEUES GESETZ: GEBÜHREN IM NOTDIENST AB DEM 14.02.2020

Lieber Tierhalter,

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung" u. a. um eine sog. „Notdienstgebühr" ergänzt. 

Wir haben in Deutschland einen Notstand in der tierärztlichen Notdienstversorgung. Viele Patientenbesitzer kennen noch den 24-Stunden Notdienst, den der Haustierarzt 7 Tage die Woche betrieben hat. Unter Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes sind die Notdienste in der Tierarztpraxis nur mit einem hohen personellen Aufwand zu bewerkstelligen, was wiederum auch einen hohen finanziellen Aufwand bedeutet. Aufgrund dieser Situation haben wir ein Deutschland ein so genanntes Kliniksterben in der Tiermedizin. Viele tierärztliche Kliniken geben ihren Klinikstatus ab, damit sie nicht mehr verpflichtet sind 24 Stunden erreichbar zu sein. In manchen Bundesländern gibt es keine tierärztlichen Kliniken mehr und auch in unserer Region ist die Versorgung im Notdienst gefährdet.

Um eine tierärztliche Notdienstversorgung aufrechtzuerhalten wurde am 20.12.2019 vom Bundesrat die GOT(Gebührenordnung für Tierärzte)-Notdienstnovelle beschlossen. Diese Novelle ist eine Ergänzung zur regulären tierärztlichen Gebührenordnung und besagt, dass im Notdienst zukünftig eine gesonderte Notdienstgebühr (50,- Euro netto) erhoben werden muss. Zudem müssen alle Leistungen im 2-4fachen Satz abgerechnet werden. Diese Änderung wurde beschlossen, um den tierärztlichen Notdienst aufrecht zu erhalten und nicht, um den Verdienst drastisch zu erhöhen. Bereits in der Politik wird die Gefahr erkannt, dass eine flächendeckende Notdienstversorgung in der Tiermedizin bald nicht mehr gewährleistet werden kann.

Wir bitten Sie diese Änderungen zu beachten und den Notdienst nur in einem Notfall aufzusuchen.
Info-Flyer
von Katja Ströder 11 Juli, 2022
Anpassung der Gebührenordnung durch das BMEL (letztmalig 1999) beschlossen.
von Katja Ströder 10 Juli, 2022
Merkblatt: Was muss eine Tierkrankenversicherung abdecken (bpt empfiehlt)
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