Blog-Layout

Merkblatt: Was muss eine Tierkrankenversicherung abdecken (bpt empfiehlt)

Der bpt empfiehlt den Mitgliedern, diesen Mindestkriterienkatalog bei der Beratung der Klientel zu Tierkrankenversicherungsprodukten zu Grunde zu legen.


1. Grundsätzlich freie Tierarztwahl


2. Therapiefreiheit des Tierarztes, d.h. freie Entscheidung des Tierarztes zu Diagnose und Therapie einschließlich Medikation.


3. Abrechnung bis zum 3fachen GOT-Satz (im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satz)


4. Transparente Gestaltung des Leistungskataloges (Aussagen zum Umgang mit Erbkrankheiten, Vorerkrankungen, chronischen Erkrankungen etc.). Leistungsausschlüsse müssen für den Tierbesitzer eindeutig erkennbar sein.


5. Durchführung regelmäßiger Präventionsmaßnahmen im Rahmen des jährlichen Gesundheitschecks (Impfungen, Ekto- und Endoparasiten, Zahnsteinprophylaxe) vorgeschrieben.


6. Volle Kostenübernahme der präoperativen Diagnostik und postoperativen Therapie bei reiner OP Versicherung.


7. Unbürokratische Abwicklung der tierärztlichen Leistung (Tierhalter bezahlt beim Tierarzt und reicht GOT konforme Tierarztrechnung bei der Versicherung ohne weitere Formulare ein).


8. Klare Vertragsgestaltung hinsichtlich der beiderseitigen Kündigungsmodalitäten. 


von Katja Ströder 11 Juli, 2022
Anpassung der Gebührenordnung durch das BMEL (letztmalig 1999) beschlossen.
von Katja Ströder 25 Aug., 2020
Der Bundesrat beschließt Aufnahme der Notdienstgebühr in die Gebührenverordnung.
Weitere Beiträge
Share by: